Verwaltungsmodernisierung als Voraussetzung für nachhaltige Effizienzgewinne im öffentlichen Sektor

Die Studie untersucht die für die Reform der öffentlichen Verwaltung Österreichs maßgebliche Problematik der ebenenübergreifenden Beziehungen. Primär sollte eine Reform an einer Entflechtung der Aufgabenverantwortlichkeiten ansetzen. Die Kompetenzbereiche der gemeinsamen Aufgabenerfüllung durch Bund und Länder (und ggf. Gemeinden) sollten auf ein notwendiges Minimum reduziert werden, um eine Zusammenführung der Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortlichkeiten zu erzielen. Das im Österreich-Konvent angedachte Drei-Säulen-Modell ist aus ökonomischer Perspektive mit Skepsis zu beurteilen, weil es die Aufgabenverantwortung weiterhin nicht klar einer Gebietskörperschaft zuordnet und Vorteile einer föderalen staatlichen Organisation nicht voll genutzt werden können. In den verbleibenden Bereichen mit Mehrebenencharakter der Aufgabenerfüllung wird ein hohes Potential für Effizienzsteigerungen durch eine klare Trennung von strategischen Vorgaben (primäre Rolle des Bundes) und operativer Umsetzung (primäre Rolle der Länder und Gemeinden) gesehen. Eine wettbewerbliche und performanceorientierte Steuerung sollte über Leistungskontrakte, Globalbudgets und systematische Leistungsvergleiche erfolgen. Im Schulwesen ist eine Kombination von grundlegender Steuerung durch den Bund, organisatorischer Durchführungskompetenz auf regionaler Ebene bei hoher Schulautonomie möglich. Globalbudgets und Leistungskontrakte sollten die inputorientierte und direktive Steuerung ersetzen. Die bereits eingeführte Leistungssteuerung im Hochschulwesen sollte die Aspekte Lehre und Forschung besser trennen. Fachhochschulen, pädagogische Hochschulen und Universitäten sind im Lehrbudget als Teil desselben institutionell differenzierten Systems tertiärer Bildung gleich zu behandeln. Im Förderungswesen sollten sich Förderungsaktivitäten der Gebietskörperschaften an einem in der Verfassung festgelegten Kompetenzkatalog orientieren, der den transkompetenten Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung einschließt. Reformbedarf besteht auch bei der Zielbildung und der Evaluierung von Förderungen.